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435.111.1 BERDVODFOPREGFP CH-BE

Art. 14 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Umteilung von Lernenden

Grundbildung - Berufsfachschulen - Allgemeines
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Art. 14 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Umteilung von Lernenden

1. Sind zur Optimierung von Klassenbeständen Umteilungen von Lernenden notwendig, werden Lernende aus anderen Kantonen gleich behandelt wie solche aus dem Kanton Bern.

2. Liegen für einen Schulort mehr Gesuche vor als Plätze verfügbar sind, so wird die Erreichbarkeit der Schulen von den Wohnorten der Lernenden als Entscheidungsgrundlage für die Umteilung hinzugezogen.

3. Die Reisezeiten des öffentlichen Verkehrs vom Wohnort zum Schulort dienen als Entscheidungsgrundlage.

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