435.111.1
BERDVODFOPREGFP
CH-BE
Art. 1 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV)
Zuständigkeit für den französischsprachigen Kantonsteil
Art. 1 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV)
Soweit nachfolgend im Bereich der Grundbildung die Abteilungen Betriebliche Bildung bzw. Schulische Berufsbildung und Weiterbildung für zuständig erklärt werden, ist für französischsprachige Lernende und Schulen die französischsprachige Abteilung des Mittelschul- und Berufsbildungsamts zuständig.