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Art. 56 Gesetz über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerG) - Strafurteile

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Art. 56 Gesetz über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerG) · Strafurteile

1. Die Gerichte setzen die Bildungs- und Kulturdirektion über alle Strafurteile in Kenntnis, die gestützt auf die Artikel 62 und 63 BBG[[5]] gefällt werden.

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