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433.121 MISVOEM CH-BE

Art. 8 Mittelschulverordnung (MiSV) - Erstes Jahr des gymnasialen Bildungsgangs im französischsprachigen Kantonsteil

Gymnasiale Bildungsgänge - Allgemeine Bestimmungen
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Art. 8 Mittelschulverordnung (MiSV) · Erstes Jahr des gymnasialen Bildungsgangs im französischsprachigen Kantonsteil

1. Gemeinden im französischsprachigen Kantonsteil, deren Schülerinnen und Schüler das erste Jahr eines zweisprachigen gymnasialen Bildungsgangs an einem kantonalen Gymnasium besuchen sollen, und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt schliessen einen Vertrag ab.

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