433.121
MISVOEM
CH-BE
Art. 8 Mittelschulverordnung (MiSV) - Erstes Jahr des gymnasialen Bildungsgangs im französischsprachigen Kantonsteil
Gymnasiale Bildungsgänge - Allgemeine Bestimmungen
Art. 8 Mittelschulverordnung (MiSV) · Erstes Jahr des gymnasialen Bildungsgangs im französischsprachigen Kantonsteil
1. Gemeinden im französischsprachigen Kantonsteil, deren Schülerinnen und Schüler das erste Jahr eines zweisprachigen gymnasialen Bildungsgangs an einem kantonalen Gymnasium besuchen sollen, und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt schliessen einen Vertrag ab.