433.121
MISVOEM
CH-BE
Art. 60 Mittelschulverordnung (MiSV) - Jährlicher Bericht
Anerkennen von Ausbildungsabschlüssen privater Anbieter
Art. 60 Mittelschulverordnung (MiSV) · Jährlicher Bericht
1. Die privaten Anbieter mit anerkannten Abschlüssen erstatten der Abteilung Mittelschulen des Mittelschul- und Berufsbildungsamts einen jährlichen Bericht. Dieser beinhaltet
a) eine Evaluation der Abschlüsse,
b) eine Befragung der Schülerinnen und Schüler zum Bildungsgang,
c) Angaben zu den Veränderungen im Qualifikationsprofil der Lehrkräfte und
d) Angaben zum Qualitätsmanagement.