Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
433.121 MISVOEM CH-BE

Art. 54 Mittelschulverordnung (MiSV) - Absenzen und Dispensationen in Klassen ausserhalb der Schulpflicht

Kantonale Mittelschulen - Schülerinnen und Schüler
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (101 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 54 Mittelschulverordnung (MiSV) · Absenzen und Dispensationen in Klassen ausserhalb der Schulpflicht

1. Die Bildungs- und Kulturdirektion regelt Absenzen und Dispensationen durch Verordnung.

← Art. 53 Mittelschulverordnung (MiSV) Geltungsbereich Art. 55 Mittelschulverordnung (MiSV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →