Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
433.121 MISVOEM CH-BE

Art. 47 Mittelschulverordnung (MiSV) - Aufgaben

Kantonale Mittelschulen - Lehrkräfte, Lehrerkonferenzen
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Art. 47 Mittelschulverordnung (MiSV) · Aufgaben

1. Die Lehrkräfte haben im Sinne des Berufsauftrags gemäss Lehreranstellungsgesetzgebung insbesondere auch folgende Aufgaben

a Mitwirkung bei der Studienwahlvorbereitung,

b Betreuung von grösseren selbstständigen Arbeiten und

c Zusammenarbeit auf kantonaler Ebene.

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