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Art. 42 Mittelschulverordnung (MiSV) - Konferenz der Leitungen der Fachmittelschulen (KLFMS) 1. Zusammensetzung, Organisation

Kantonale Mittelschulen - Schulleitung, Schulleitungskonferenzen
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Art. 42 Mittelschulverordnung (MiSV) · Konferenz der Leitungen der Fachmittelschulen (KLFMS) 1. Zusammensetzung, Organisation

1. Die für die kantonalen Fachmittelschulbildungsgänge verantwortlichen Schulleitungsmitglieder und die Leitungen der privaten Fachmittelschulen mit kantonal anerkanntem Fachmittelschulabschluss bilden die Konferenz der Leitungen der Fachmittelschulen.

2. Die Konferenz der Leitungen der Fachmittelschulen gibt sich ein Geschäftsreglement, das vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt genehmigt wird.

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