433.121
MISVOEM
CH-BE
Art. 42 Mittelschulverordnung (MiSV) - Konferenz der Leitungen der Fachmittelschulen (KLFMS) 1. Zusammensetzung, Organisation
Kantonale Mittelschulen - Schulleitung, Schulleitungskonferenzen
Art. 42 Mittelschulverordnung (MiSV) · Konferenz der Leitungen der Fachmittelschulen (KLFMS) 1. Zusammensetzung, Organisation
1. Die für die kantonalen Fachmittelschulbildungsgänge verantwortlichen Schulleitungsmitglieder und die Leitungen der privaten Fachmittelschulen mit kantonal anerkanntem Fachmittelschulabschluss bilden die Konferenz der Leitungen der Fachmittelschulen.
2. Die Konferenz der Leitungen der Fachmittelschulen gibt sich ein Geschäftsreglement, das vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt genehmigt wird.