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433.121 MISVOEM CH-BE

Art. 39 Mittelschulverordnung (MiSV) - Schuladministration

Kantonale Mittelschulen - Schulleitung, Schulleitungskonferenzen
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Art. 39 Mittelschulverordnung (MiSV) · Schuladministration

1. Die Schulleitung definiert die Spezialaufgaben gemäss Artikel 90 LAV aufgrund der Bedürfnisse der Schule.

2. Sie umschreibt die zu verrichtenden Spezialaufgaben in Stellenbeschreibungen.

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