433.121
MISVOEM
CH-BE
Art. 30 Mittelschulverordnung (MiSV) - Vorbereitung auf bestimmte Hochschulstudiengänge 1. Angebot
Weitere allgemein bildende Bildungsgänge mit anerkannten Abschlüssen der Sekundarstufe II und spezielle Bildungsgänge, die auf den Eintritt in bestimmte Hochschulstudiengänge vorbereiten
Art. 30 Mittelschulverordnung (MiSV) · Vorbereitung auf bestimmte Hochschulstudiengänge 1. Angebot
1. Zur Vorbereitung auf den Eintritt in Hochschulstudiengänge in den Bereichen Gestaltung und Kunst sowie Musik werden Vorbereitungskurse angeboten.
2. Zur Vorbereitung auf den Eintritt in Fachhochschulstudiengänge in den Bereichen Technik und Informationstechnologie, Architektur-, Bau- und Planungswesen sowie Gesundheit können Vorbereitungskurse angeboten werden, falls die Arbeitswelt nicht genügend qualifizierende Praktikumsplätze zur Verfügung stellen kann.
3. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt entscheidet über die notwendigen Angebote.