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433.121 MISVOEM CH-BE

Art. 25 Mittelschulverordnung (MiSV) - Zusammensetzung, Organisation

Fachmittelschulbildungsgänge - Kantonale Prüfungskommission Fachmittelschulen (KPFMS)
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Art. 25 Mittelschulverordnung (MiSV) · Zusammensetzung, Organisation

1. Die KPFMS setzt sich zusammen aus

a) den Hauptexpertinnen und Hauptexperten und

b) ...

c) weiteren Mitgliedern, insbesondere zur Vernetzung mit den abnehmenden tertiären Bildungsinstitutionen.

2. Die Bildungs- und Kulturdirektion ernennt die Mitglieder und bestimmt die Präsidentin oder den Präsidenten. Im Übrigen konstituiert sich die Kommission selbst.

3. Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Mittelschul- und Berufsbildungsamts und der Konferenz der Leitungen der Fachmittelschulen nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen der KPFMS teil.

4. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt stellt das Sekretariat sicher.

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