433.121
MISVOEM
CH-BE
Art. 25 Mittelschulverordnung (MiSV) - Zusammensetzung, Organisation
Fachmittelschulbildungsgänge - Kantonale Prüfungskommission Fachmittelschulen (KPFMS)
Art. 25 Mittelschulverordnung (MiSV) · Zusammensetzung, Organisation
1. Die KPFMS setzt sich zusammen aus
a) den Hauptexpertinnen und Hauptexperten und
b) ...
c) weiteren Mitgliedern, insbesondere zur Vernetzung mit den abnehmenden tertiären Bildungsinstitutionen.
2. Die Bildungs- und Kulturdirektion ernennt die Mitglieder und bestimmt die Präsidentin oder den Präsidenten. Im Übrigen konstituiert sich die Kommission selbst.
3. Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Mittelschul- und Berufsbildungsamts und der Konferenz der Leitungen der Fachmittelschulen nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen der KPFMS teil.
4. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt stellt das Sekretariat sicher.