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433.121 MISVOEM CH-BE

Art. 22 Mittelschulverordnung (MiSV) - Altersgrenze

Fachmittelschulbildungsgänge - Allgemeine Bestimmungen
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Art. 22 Mittelschulverordnung (MiSV) · Altersgrenze

1. Für die Aufnahme in Fachmittelschulbildungsgänge werden Altersgrenzen festgelegt.

2. Die Bildungs- und Kulturdirektion regelt die Altersgrenzen durch Verordnung.

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