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433.121 MISVOEM CH-BE

Art. 15 Mittelschulverordnung (MiSV) - Schweizerschulen im Ausland

Gymnasiale Bildungsgänge - Kantonale Maturitätskommission (KMK)
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Art. 15 Mittelschulverordnung (MiSV) · Schweizerschulen im Ausland

1. Die KMK unterstützt die Schweizerschulen im Ausland, für die der Kanton Bern das Patronat innehat, bei der Qualitätssicherung ihrer Abschlüsse.

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