433.121
MISVOEM
CH-BE
Art. 15 Mittelschulverordnung (MiSV) - Schweizerschulen im Ausland
Gymnasiale Bildungsgänge - Kantonale Maturitätskommission (KMK)
Art. 15 Mittelschulverordnung (MiSV) · Schweizerschulen im Ausland
1. Die KMK unterstützt die Schweizerschulen im Ausland, für die der Kanton Bern das Patronat innehat, bei der Qualitätssicherung ihrer Abschlüsse.