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433.121 MISVOEM CH-BE

Art. 1 Mittelschulverordnung (MiSV) - Geltungsbereich

Allgemeines
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Art. 1 Mittelschulverordnung (MiSV) · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung gilt für die kantonalen Bildungsangebote.

2. Sie gilt für die Bildungsgänge privater Anbieter, soweit die folgenden Bestimmungen dies ausdrücklich vorsehen.

Geltungsbereich Art. A1-1 Mittelschulverordnung (MiSV) →

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