433.121
MISVOEM
CH-BE
Art. 1 Mittelschulverordnung (MiSV) - Geltungsbereich
Allgemeines
Art. 1 Mittelschulverordnung (MiSV) · Geltungsbereich
1. Diese Verordnung gilt für die kantonalen Bildungsangebote.
2. Sie gilt für die Bildungsgänge privater Anbieter, soweit die folgenden Bestimmungen dies ausdrücklich vorsehen.