Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
433.121.41 CH-BE

Art. 2 Direktionsverordnung über den Lehrplan 2021 für die Fachmittelschulbildungsgänge - Inkrafttreten

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (4 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Direktionsverordnung über den Lehrplan 2021 für die Fachmittelschulbildungsgänge · Inkrafttreten

1. Diese Direktionsverordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft, unter Vorbehalt von Absatz 2.

2. Der Lehrplan Fachmittelschule 2021 ist wie folgt anwendbar

a) für das erste Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2021,

b) für das zweite Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2022,

c) für das dritte Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2023.

← Art. A1-2 Direktionsverordnung über den Lehrplan 2021 für die Fachmittelschulbildungsgänge Geltungsbereich

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →