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Geltungsbereich

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Bern
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Gesetzestext (4 Artikel)

Der im Anhang 1 veröffentlichte Lehrplan 2021 für die Fachmittelschulbildungsgänge regelt die Fachmittelschulbildungsgänge für den deutschsprachigen Kantonsteil an den kantonalen Fachmittelschulen und an den privaten Fachmittelschulen mit anerkannten Abschlüssen.

Anhang 1 Lehrplan 2021 für die Fachmittelschulbildungsgänge

1. Dieser Erlass wird in Anwendung von Artikel 5 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993 (PuG)[3] in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung nur in der Form eines Verweises veröffentlicht.

2. Er ist auf Internet verfügbar unter

www.bkd.be.ch → Mittelschulen → Fachmittelschulen → Lehrplan Fachmittelschulen

Anhang 1 Lehrplan 2021 für die Fachmittelschulbildungsgänge

1. Die Änderung vom 9. Mai 2023 des Anhangs 1 Lehrplan 2021 für die Fachmittelschulbildungsgänge wird in Anwendung von Artikel 5 PuG in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung nur in der Form eines Verweises veröffentlicht.

2. Sie ist auf Internet verfügbar unter

<http://www.bkd.be.ch> → Themen → Bildung → Mittelschulen → Fachmittelschule und Fachmaturität → Lehrplan FMS

1. Diese Direktionsverordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft, unter Vorbehalt von Absatz 2.

2. Der Lehrplan Fachmittelschule 2021 ist wie folgt anwendbar

a) für das erste Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2021,

b) für das zweite Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2022,

c) für das dritte Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2023.

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