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433.121.2 CH-BE

Art. 4 Direktionsverordnung über den Lehrplan 17 für den gymnasialen Bildungsgang - Aufhebung

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Art. 4 Direktionsverordnung über den Lehrplan 17 für den gymnasialen Bildungsgang · Aufhebung

1. Der Lehrplan gymnasialer Bildungsgang 9. bis 12. Schuljahr vom 29. Juli 2005 wird wie folgt aufgehoben

a) für das 9. Schuljahr: 31. Juli 2017,

b) für das 10. Schuljahr: 31. Juli 2018,

c) für das 11. Schuljahr: 31. Juli 2019,

d) für das 12. Schuljahr: 31. Juli 2020.

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