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433.121.2 CH-BE

Art. 3 Direktionsverordnung über den Lehrplan 17 für den gymnasialen Bildungsgang - Übergangsbestimmung

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Art. 3 Direktionsverordnung über den Lehrplan 17 für den gymnasialen Bildungsgang · Übergangsbestimmung

Schülerinnen und Schüler, die sich auf Schuljahresbeginn 2017/2018 bereits im gymnasialen Bildungsgang befinden, können diesen nach bisherigem Recht abschliessen.

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