433.121.2
CH-BE
Art. 3 Direktionsverordnung über den Lehrplan 17 für den gymnasialen Bildungsgang - Übergangsbestimmung
Art. 3 Direktionsverordnung über den Lehrplan 17 für den gymnasialen Bildungsgang · Übergangsbestimmung
Schülerinnen und Schüler, die sich auf Schuljahresbeginn 2017/2018 bereits im gymnasialen Bildungsgang befinden, können diesen nach bisherigem Recht abschliessen.