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433.121.2 CH-BE

Art. 1 Direktionsverordnung über den Lehrplan 17 für den gymnasialen Bildungsgang - Geltungsbereich

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Art. 1 Direktionsverordnung über den Lehrplan 17 für den gymnasialen Bildungsgang · Geltungsbereich

1. Der im Anhang 1 veröffentlichte Lehrplan 17 für den gymnasialen Bildungsgang regelt den vierjährigen gymnasialen Bildungsgang für den deutschsprachigen Teil des Kantons Bern an den kantonalen Gymnasien, an der Berner Maturitätsschule für Erwachsene sowie an den privaten Gymnasien mit kantonal anerkannter Maturität.

2. Für die kantonalen Gymnasien sind alle Lehrplanvorgaben verbindlich.

3. Für die privaten Gymnasien mit kantonal anerkanntem Maturitätsabschluss ist die Gesamtheit der im allgemeinen Teil und in den Fachlehrplänen festgehaltenen Lehrplanziele verbindlich. Bei der Aufteilung der Ziele auf die Ausbildungsjahre sind die privaten Gymnasien hingegen frei.

Geltungsbereich Art. A1-1 Direktionsverordnung über den Lehrplan 17 für den gymnasialen Bildungsgang →

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