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433.121.1 MISDVODEM CH-BE

Art. 98a Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV)

Fachmittelschulbildungsgänge - Fachmaturitätsbildungsgang - Aufbau der Bildungsgänge
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Art. 98a Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV)

1. Die Fachmaturitätsbildungsgänge Gesundheit und Soziale Arbeit setzen sich zusammen aus einführenden und begleitenden Unterrichtseinheiten, dem Praktikum im Berufsfeld und den Fachmaturitätsprüfungen.

2. Der Fachmaturitätsbildungsgang Pädagogik setzt sich zusammen aus dem Praktikum, der Fachmaturitätsarbeit, dem schulischen Teil von einem Semester und den Fachmaturitätsprüfungen.

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