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433.121.1 MISDVODEM CH-BE

Art. 93 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) - Prüfungsfächer, Prüfungsart und Prüfungsdauer

Fachmittelschulbildungsgänge - FMS-Bildungsgang - Selbstständige Arbeit und Fachmittelschulausweisprüfungen (FMS-Ausweisprüfungen)
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Art. 93 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) · Prüfungsfächer, Prüfungsart und Prüfungsdauer

1. Die Prüfungsfächer, die Prüfungsart und die Prüfungsdauer finden sich in Anhang 9.

2. Stehen zwei Fächer zur Auswahl, erfolgt die Wahl durch die Schülerin oder den Schüler.

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