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433.121.1 MISDVODEM CH-BE

Art. 84b Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) - Beschränkung der Anfangsmöglichkeiten für einen Beginn des dritten Jahrs des FMS-Bildungsgangs

Fachmittelschulbildungsgänge - FMS-Bildungsgang - Zeugnisnoten, Zeugnis, Promotionen und Berufsfeldwahl
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Art. 84b Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) · Beschränkung der Anfangsmöglichkeiten für einen Beginn des dritten Jahrs des FMS-Bildungsgangs

1. Das dritte Jahr des FMS-Bildungsgangs kann höchstens dreimal begonnen werden.

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