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433.121.1 MISDVODEM CH-BE

Art. 78 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) - Aufnahmeprüfung

Fachmittelschulbildungsgänge - FMS-Bildungsgang - Aufnahmen - Aufnahmen auf den Beginn des FMS-Bildungsgangs
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Art. 78 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) · Aufnahmeprüfung

1. Die sprachregional einheitlichen Aufnahmeprüfungen finden vor Ende März statt.

2. Die Bestimmungen zum Prüfungsverfahren finden sich in Anhang 7a für den deutschsprachigen und in Anhang 7c für den französischsprachigen Kantonsteil.

3. Die Schulleitung der prüfungsleitenden Fachmittelschule entscheidet über die Aufnahme gestützt auf das Ergebnis der Aufnahmeprüfung.

4. Sie eröffnet den Eltern den Aufnahmeentscheid durch Verfügung.

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