Art. 76 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) - Beurteilung und prüfungsfreie Aufnahme im französischsprachigen Kantonsteil
Art. 76 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) · Beurteilung und prüfungsfreie Aufnahme im französischsprachigen Kantonsteil
1. Die Beurteilung erfolgt auf Sekundarschulniveau (section moderne [section m] oder section préparant aux écoles de maturität [section p]) in den Fächern Französisch, Deutsch und Mathematik.
2. Schülerinnen und Schüler werden prüfungsfrei aufgenommen, wenn sie in der Beurteilung am Ende des ersten Semesters des dritten Jahrs der Sekundarstufe I ohne ungenügende Note in den entsprechenden Fächern folgende Punktzahl erreichen
a) Niveau AAA: 12,5 Notenpunkte,
b) Niveau AAB: 13 Notenpunkte,
c) Niveau AAC/ABB: 13,5 Notenpunkte,
d) Niveau BBB: 14 Notenpunkte.
3. Falls eine oder mehrere Noten ungenügend sind, erfolgt eine Aufnahme, wenn das oben verlangte Total mit dem oder den daraus folgenden niedrigeren Niveaus erreicht wird.
4. Sie werden mit einer Probezeit von einem Semester aufgenommen.
5. Die zuständige Behörde der abgebenden öffentlichen Schule fällt den Entscheid aufgrund der Beurteilung und eröffnet diesen den Eltern durch Verfügung.
6. Erfolgt keine prüfungsfreie Aufnahme, können die Eltern die Schülerin oder den Schüler bis Mitte Februar bei der zuständigen Fachmittelschule zur Aufnahmeprüfung anmelden.