Art. 75 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) - Empfehlungsverfahren im deutschsprachigen Kantonsteil
Art. 75 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) · Empfehlungsverfahren im deutschsprachigen Kantonsteil
1. Die Aufnahme aufgrund einer Empfehlung für den Besuch eines FMS-Bildungsgangs erfolgt gestützt auf die Beurteilung
a) der fachlichen Kompetenzen in folgenden Fächern
1. Deutsch,
2. Französisch,
3. Mathematik,
4. Natur-Mensch-Gesellschaft im Hinblick auf den Unterricht in Biologie, Chemie, Physik, Geschichte und Geographie,
b) der methodischen und personalen Kompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik und
c) der Eignung für den Bildungsgang und die Berufsfelder.
2. Die Eignung für den Bildungsgang und die Berufsfelder umfasst eine Beurteilung
a) der Selbst- und Sozialkompetenz sowie
b) der Qualität der Auseinandersetzung mit dem Bildungsgang und den Berufsfeldern im Rahmen des Berufswahlprozesses.
3. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für das Empfehlungsverfahren für den Besuch des gymnasialen Bildungsgangs sinngemäss (Anhang 2).
4. Die zuständige Behörde der abgebenden öffentlichen Schule eröffnet den Eltern am Ende des ersten Semesters des dritten Jahrs der Sekundarstufe I die Aufnahme durch Verfügung.
5. Die Schulleitung der abgebenden privaten Schule fällt am Ende des ersten Semesters des dritten Jahrs der Sekundarstufe I den Empfehlungsentscheid und eröffnet diesen den Eltern.
6. Erfolgt keine Empfehlung, können die Eltern die Schülerin oder den Schüler bis Mitte Februar bei der zuständigen FMS zur Aufnahmeprüfung anmelden.