Art. 74 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) - Aufnahmeverfahren, Anmeldung
Art. 74 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) · Aufnahmeverfahren, Anmeldung
1. Die Aufnahmen aus dem dritten Jahr der Sekundarstufe I einer öffentlichen Schule erfolgen
a) im deutschsprachigen Kantonsteil aufgrund einer Empfehlung der öffentlichen Schule oder einer Aufnahmeprüfung und
b) im französischsprachigen Kantonsteil aufgrund der Beurteilung der öffentlichen Schule oder einer Aufnahmeprüfung.
2. Schülerinnen und Schüler aus einer privaten Schule können aufgrund einer Empfehlung nur aufgenommen werden, wenn sie diese private Schule zum Zeitpunkt der Empfehlung seit mindestens drei Semestern besucht haben. Andernfalls müssen sie eine Aufnahmeprüfung absolvieren.
3. Die Eltern melden Schülerinnen und Schüler, die einen FMS-Bildungsgang besuchen wollen, auf dem entsprechenden Formular bis Anfang Dezember bei der Schulleitung der abgebenden Schule an.