433.121.1
MISDVODEM
CH-BE
Art. 37 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) - Übertrittsverfahren, Anmeldung
Gymnasiale Bildungsgänge - Aufnahmen - Übertritte auf den Beginn des zweisprachigen gymnasialen Bildungsgangs der Gymnasien der Region Biel-Seeland und Bienne-Jura bernois von Schülerinnen und Schülern des französischsprachigen Kantonsteils
Art. 37 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) · Übertrittsverfahren, Anmeldung
1. Am Ende des zweiten Jahrs der Sekundarstufe I einer öffentlichen Schule im französischsprachigen Kantonsteil erfolgt die Aufnahme in das erste Jahr des zweisprachigen gymnasialen Bildungsgangs aufgrund der Beurteilung der zuständigen Behörde der abgebenden Schule. Es finden keine Aufnahmeprüfungen statt.
2. Schülerinnen und Schüler müssen zudem zivilrechtlichen Wohnsitz in einer Gemeinde haben, die einen entsprechenden Vertrag mit dem Kanton abgeschlossen hat.
3. Die Eltern melden Schülerinnen und Schüler bis Anfang Dezember auf einem besonderen Formular bei der Schulleitung der abgebenden Schule an.