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433.121.1 MISDVODEM CH-BE

Art. 30 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) - Übertrittsverfahren, Anmeldung

Gymnasiale Bildungsgänge - Aufnahmen - Übertritte aus dem dritten Jahr der Sekundarstufe I von öffentlichen Schulen des Kantons Bern in das zweite Jahr des gymnasialen Bildungsgangs im französischsprachigen Kantonsteil
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Art. 30 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) · Übertrittsverfahren, Anmeldung

1. Die Aufnahmen aus dem dritten Jahr der Sekundarstufe I einer öffentlichen Schule des Kantons Bern in das zweite Jahr des gymnasialen Bildungsgangs erfolgen aufgrund einer Beurteilung der zuständigen Behörde der abgebenden Schule oder einer Aufnahmeprüfung.

2. ...

3. Die Eltern melden Schülerinnen und Schüler bis Anfang Dezember auf einem besonderen Formular bei der Schulleitung der abgebenden Schule an.

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