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433.121.1 MISDVODEM CH-BE

Art. 29 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV)

Gymnasiale Bildungsgänge - Aufnahmen - Beurteilung im zweiten und dritten Jahr der Sekundarstufe I von öffentlichen Schulen des Kantons Bern und Aufnahme in den gymnasialen Bildungsgang im französischsprachigen Kantonsteil
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Art. 29 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV)

1. Die Beurteilung und die Schullaufbahnentscheide im zweiten und dritten Schuljahr der Sekundarstufe I einer öffentlichen Schule des Kantons Bern sind in der Direktionsverordnung vom 6. März 2018 über die Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule (DVBS) geregelt und definieren für die «sections préparant aux écoles de maturité (section p)» die Aufnahme in den gymnasialen Bildungsgang auf den Beginn des dritten Jahrs der Sekundarstufe I.

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