433.121.1
MISDVODEM
CH-BE
Art. 27 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) - Aufnahmeverfahren, Anmeldung
Gymnasiale Bildungsgänge - Aufnahmen - Übrige Aufnahmen auf den Beginn des gymnasialen Bildungsgangs im deutschsprachigen Kantonsteil
Art. 27 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) · Aufnahmeverfahren, Anmeldung
1. Schülerinnen und Schüler, die nicht ein zweites oder drittes Jahr der Sekundarstufe I einer öffentlichen Schule des Kantons Bern besuchen, absolvieren die Aufnahmeprüfung.
2. Die Eltern melden Schülerinnen und Schüler bis Mitte Februar auf einem besonderen Formular beim zuständigen Gymnasium zur Prüfung an.