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433.121.1 MISDVODEM CH-BE

Art. 25 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) - Aufnahmeprüfung

Gymnasiale Bildungsgänge - Aufnahmen - Aufnahmen aus dem zweiten und dritten Jahr der Sekundarstufe I von öffentlichen Schulen des Kantons Bern auf den Beginn des gymnasialen Bildungsgangs im deutschsprachigen Kantonsteil
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Art. 25 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) · Aufnahmeprüfung

1. In den Regionen Bern-Mittelland, Biel-Seeland, Emmental-Oberaargau und Oberland finden vor Ende März gleichzeitig kantonsweit einheitliche Prüfungen statt.

2. Die Bestimmungen zum Prüfungsverfahren finden sich in Anhang 3.

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