433.121.1
MISDVODEM
CH-BE
Art. 25 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) - Aufnahmeprüfung
Gymnasiale Bildungsgänge - Aufnahmen - Aufnahmen aus dem zweiten und dritten Jahr der Sekundarstufe I von öffentlichen Schulen des Kantons Bern auf den Beginn des gymnasialen Bildungsgangs im deutschsprachigen Kantonsteil
Art. 25 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) · Aufnahmeprüfung
1. In den Regionen Bern-Mittelland, Biel-Seeland, Emmental-Oberaargau und Oberland finden vor Ende März gleichzeitig kantonsweit einheitliche Prüfungen statt.
2. Die Bestimmungen zum Prüfungsverfahren finden sich in Anhang 3.