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433.121.1 MISDVODEM CH-BE

Art. 23 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) - Aufnahmeverfahren, Anmeldung

Gymnasiale Bildungsgänge - Aufnahmen - Aufnahmen aus dem zweiten und dritten Jahr der Sekundarstufe I von öffentlichen Schulen des Kantons Bern auf den Beginn des gymnasialen Bildungsgangs im deutschsprachigen Kantonsteil
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Art. 23 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) · Aufnahmeverfahren, Anmeldung

Die Aufnahmen aus dem zweiten und dritten Jahr der Sekundarstufe I einer öffentlichen Schule des Kantons Bern in das erste Jahr des gymnasialen Bildungsgangs erfolgen aufgrund einer Empfehlung der zuständigen Behörde der abgebenden Schule oder einer Aufnahmeprüfung.

Die Eltern melden Schülerinnen und Schüler bis Anfang Dezember auf einem besonderen Formular bei der Schulleitung der abgebenden Schule an.

Eltern von Schülerinnen und Schüler, die nicht am Empfehlungsverfahren der öffentlichen Schule teilgenommen haben, können diese ebenfalls bis Mitte Februar auf einem besonderen Formular direkt beim zuständigen Gymnasium zur Aufnahmeprüfung anmelden.

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