433.121.1
MISDVODEM
CH-BE
Art. 143 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) - Aufnahmen
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 143 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) · Aufnahmen
Die Aufnahmen in das zweite Jahr des gymnasialen Bildungsgangs im deutschsprachigen Kantonsteil für das Schuljahr 2017/18 erfolgen nach bisherigem Recht.