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433.121.1 MISDVODEM CH-BE

Art. 143 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) - Aufnahmen

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 143 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) · Aufnahmen

Die Aufnahmen in das zweite Jahr des gymnasialen Bildungsgangs im deutschsprachigen Kantonsteil für das Schuljahr 2017/18 erfolgen nach bisherigem Recht.

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