433.121.1
MISDVODEM
CH-BE
Art. 142b Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) - Unterstützung
Finanzierung der kantonalen Bildungsangebote - Abgeltung der Unterstützung von berufseinsteigenden und wiedereinsteigenden Lehrkräften
Art. 142b Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) · Unterstützung
Die Unterstützung von berufseinsteigenden und wiedereinsteigenden Lehrkräften kann im ersten Jahr des selbstständigen Unterrichts abgegolten werden.
Sie wird von Lehrkräften erbracht, die an derselben Schule unterrichten. Aus wichtigen Gründen kann sie von Lehrkräften erbracht werden, die an einer anderen Schule unterrichten.
Die Unterstützung wird in der Regel während eines Semesters abgegolten. In begründeten Fällen kann die Abgeltung um ein Semester verlängert werden.