433.121.1
MISDVODEM
CH-BE
Art. 134 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) - Bildungsgänge, die spezifisch auf die Bedürfnisse Erwachsener ausgerichtet sind
Kantonale Mittelschulen - Absenzen und Dispensationen
Art. 134 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) · Bildungsgänge, die spezifisch auf die Bedürfnisse Erwachsener ausgerichtet sind
1. Für spezifisch auf die Bedürfnisse Erwachsener ausgerichtete Bildungsgänge und für weitere allgemeinbildende Bildungsgänge mit anerkannten Abschlüssen der Sekundarstufe II und spezielle Bildungsgänge, die auf den Eintritt in bestimmte Hochschulstudiengänge vorbereiten, gelten Artikel 131 bis Artikel 133 sinngemäss.