433.121.1
MISDVODEM
CH-BE
Art. 126 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) - Umteilungen von Schülerinnen und Schülern
Kantonale Mittelschulen - Unterricht, Schuljahrsbeginn, Unterrichts- und Klassenorganisation
Art. 126 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) · Umteilungen von Schülerinnen und Schülern
Liegen für einen Schulungsort mehr Anmeldungen vor, als Plätze verfügbar sind, so werden in erster Linie die Erreichbarkeit der Schulen sowie wichtige persönliche Gründe als Entscheidungsgrundlage für die Umteilung hinzugezogen.