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433.121.1 MISDVODEM CH-BE

Art. 126 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) - Umteilungen von Schülerinnen und Schülern

Kantonale Mittelschulen - Unterricht, Schuljahrsbeginn, Unterrichts- und Klassenorganisation
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Art. 126 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) · Umteilungen von Schülerinnen und Schülern

Liegen für einen Schulungsort mehr Anmeldungen vor, als Plätze verfügbar sind, so werden in erster Linie die Erreichbarkeit der Schulen sowie wichtige persönliche Gründe als Entscheidungsgrundlage für die Umteilung hinzugezogen.

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