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433.121.1 MISDVODEM CH-BE

Art. 122 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) - Aufnahmeverfahren für Vorbereitungskurse Musik

Weitere allgemeinbildende Bildungsgänge mit anerkannten Abschlüssen der Sekundarstufe II und spezielle Bildungsgänge, die auf den Eintritt in bestimmte Hochschulstudiengänge vorbereiten - Vorbereitungskurse auf den Eintritt in bestimmte Hochschulstudiengänge
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Art. 122 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) · Aufnahmeverfahren für Vorbereitungskurse Musik

1. Im Aufnahmeverfahren für die Vorbereitungskurse Musik wird abgeklärt, ob das entsprechende Potenzial für ein Hochschulstudium vorhanden ist.

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