Art. 121 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) - Aufnahmeverfahren für Vorbereitungskurse Gestaltung und Kunst
Art. 121 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) · Aufnahmeverfahren für Vorbereitungskurse Gestaltung und Kunst
1. Im Aufnahmeverfahren für die Vorbereitungskurse Gestaltung und Kunst wird abgeklärt, ob das entsprechende Potenzial für ein Hochschulstudium vorhanden ist.
2. Zur Aufnahmeprüfung wird zugelassen, wer mit einer Hausarbeit zu einem vorgegebenen Thema eine genügende Bewertung erzielt und über einen zum Hochschulstudium berechtigenden allgemeinbildenden Abschluss der Sekundarstufe II verfügt.
3. In der Aufnahmeprüfung wird durch das Lösen von gestalterischen Aufgaben sowie durch Aufnahmegespräch die besondere Eignung abgeklärt. Die Bewertung der Aufnahmeprüfung erfolgt in Punkten.
4. Die aufnehmende Schule eröffnet den Kandidatinnen und Kandidaten den Aufnahmeentscheid durch Verfügung.
5. Bei Misserfolg kann die Aufnahmeprüfung zweimal wiederholt werden.