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433.121.1 MISDVODEM CH-BE

Art. 116 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) - Lehrplan

Weitere allgemeinbildende Bildungsgänge mit anerkannten Abschlüssen der Sekundarstufe II und spezielle Bildungsgänge, die auf den Eintritt in bestimmte Hochschulstudiengänge vorbereiten - Passerelle Berufs- und Fachmaturität-universitäre Hochschule
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Art. 116 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) · Lehrplan

1. Der Unterricht des Vorbereitungskurses auf die Ergänzungsprüfung richtet sich nach den Vorgaben zu den Prüfungsbereichen der Richtlinien der Schweizerischen Maturitätskommission gemäss der eidgenössischen Verordnung vom 2. Februar 2011 über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses oder eines gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen.

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