433.121.1
MISDVODEM
CH-BE
Art. 112 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) - Fachmaturitätszeugnis
Fachmittelschulbildungsgänge - Fachmaturitätsbildungsgang - Fachmaturitätsprüfungen
Art. 112 Mittelschuldirektionsverordnung (MiSDV) · Fachmaturitätszeugnis
1. Die Fachmittelschule stellt das Fachmaturitätszeugnis gemäss Artikel 26 des Reglements der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren vom 25. Oktober 2018 über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen aus.
2. ...
3. Das Fachmaturitätszeugnis enthält bei Schülerinnen und Schülern mit einer Sonderregelung gemäss Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a eine entsprechende Bemerkung.
4. ...
5. Fachmaturitätszeugnisse werden von der Bildungs- und Kulturdirektorin oder dem Bildungs- und Kulturdirektor, von der Präsidentin oder dem Präsidenten der KPFMS sowie dem für die Fachmittelschulbildungsgänge verantwortlichen Schulleitungsmitglied unterschrieben.