Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
433.12 MISGLEM CH-BE

Art. 8 Mittelschulgesetz (MiSG) - Besondere Aufgaben

Kantonale Bildungsangebote - Gymnasiale Bildungsgänge
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (77 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8 Mittelschulgesetz (MiSG) · Besondere Aufgaben

1. Gymnasiale Bildungsgänge können zu einer zweisprachigen Maturität führen, besondere Begabungen unterstützen oder spezifisch auf die Bedürfnisse Erwachsener ausgerichtet sein.

2. Sie können weitere besondere Bildungsbedürfnisse befriedigen.

← Art. 7 Mittelschulgesetz (MiSG) Wirkungsziele Art. 9 Mittelschulgesetz (MiSG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →