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433.12 MISGLEM CH-BE

Art. 6 Mittelschulgesetz (MiSG) - Bildungsangebote

Kantonale Bildungsangebote - Allgemeines
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Art. 6 Mittelschulgesetz (MiSG) · Bildungsangebote

1. Der Kanton

a) **\* bietet gymnasiale Bildungsgänge an,

b) **\* ...

c) kann Fachmittelschulbildungsgänge anbieten,

d) **\* kann weitere allgemein bildende Bildungsgänge mit anerkannten Abschlüssen der Sekundarstufe II anbieten,

e) kann spezielle Bildungsgänge anbieten, die auf den Eintritt in bestimmte Hochschulstudiengänge vorbereiten.

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