433.12
MISGLEM
CH-BE
Art. 55 Mittelschulgesetz (MiSG) - Leistungsvereinbarungen 1 Abschluss
Steuerung der Bildungsangebote
Art. 55 Mittelschulgesetz (MiSG) · Leistungsvereinbarungen 1 Abschluss
1. Die zuständige Stelle der Bildungs- und Kulturdirektion schliesst mit den kantonalen Mittelschulen Leistungsvereinbarungen ab.