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433.12 MISGLEM CH-BE

Art. 55 Mittelschulgesetz (MiSG) - Leistungsvereinbarungen 1 Abschluss

Steuerung der Bildungsangebote
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Art. 55 Mittelschulgesetz (MiSG) · Leistungsvereinbarungen 1 Abschluss

1. Die zuständige Stelle der Bildungs- und Kulturdirektion schliesst mit den kantonalen Mittelschulen Leistungsvereinbarungen ab.

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