433.12
MISGLEM
CH-BE
Art. 39 Mittelschulgesetz (MiSG) - Anstellungsverhältnis
Kantonale Bildungsangebote - Kantonale Mittelschulen
Art. 39 Mittelschulgesetz (MiSG) · Anstellungsverhältnis
1. Das Anstellungsverhältnis der Lehrkräfte und der Personen, die eine Funktion in der Schulleitung, in der Schuladministration oder in schulbezogenen Projekten wahrnehmen, wird durch die Gesetzgebung über die Anstellung von Lehrkräften geregelt.
2. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit anderen Funktionen sind der Personalgesetzgebung unterstellt.