Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
433.12 MISGLEM CH-BE

Art. 39 Mittelschulgesetz (MiSG) - Anstellungsverhältnis

Kantonale Bildungsangebote - Kantonale Mittelschulen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (77 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 39 Mittelschulgesetz (MiSG) · Anstellungsverhältnis

1. Das Anstellungsverhältnis der Lehrkräfte und der Personen, die eine Funktion in der Schulleitung, in der Schuladministration oder in schulbezogenen Projekten wahrnehmen, wird durch die Gesetzgebung über die Anstellung von Lehrkräften geregelt.

2. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit anderen Funktionen sind der Personalgesetzgebung unterstellt.

← Art. 38 Mittelschulgesetz (MiSG) Wirkungsziele Art. 40 Mittelschulgesetz (MiSG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →