433.12
MISGLEM
CH-BE
Art. 38 Mittelschulgesetz (MiSG) - Lehrkräfte
Kantonale Bildungsangebote - Kantonale Mittelschulen
Art. 38 Mittelschulgesetz (MiSG) · Lehrkräfte
1. Die Lehrkräfte sind mit ihrem Unterricht massgeblich dafür verantwortlich, dass die Aufgaben der Bildungsgänge erfüllt werden.