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433.12 MISGLEM CH-BE

Art. 38 Mittelschulgesetz (MiSG) - Lehrkräfte

Kantonale Bildungsangebote - Kantonale Mittelschulen
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Art. 38 Mittelschulgesetz (MiSG) · Lehrkräfte

1. Die Lehrkräfte sind mit ihrem Unterricht massgeblich dafür verantwortlich, dass die Aufgaben der Bildungsgänge erfüllt werden.

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