433.12
MISGLEM
CH-BE
Art. 37 Mittelschulgesetz (MiSG) - Lehrerkonferenzen
Kantonale Bildungsangebote - Kantonale Mittelschulen
Art. 37 Mittelschulgesetz (MiSG) · Lehrerkonferenzen
1. Die Lehrerkonferenzen sind beratende Organe der Schulleitung.
2. Sie befassen sich insbesondere mit pädagogischen Fragen und mit Fragen der Schulentwicklung und der Schulorganisation.