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Art. 37 Mittelschulgesetz (MiSG) - Lehrerkonferenzen

Kantonale Bildungsangebote - Kantonale Mittelschulen
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Art. 37 Mittelschulgesetz (MiSG) · Lehrerkonferenzen

1. Die Lehrerkonferenzen sind beratende Organe der Schulleitung.

2. Sie befassen sich insbesondere mit pädagogischen Fragen und mit Fragen der Schulentwicklung und der Schulorganisation.

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