433.12
MISGLEM
CH-BE
Art. 3 Mittelschulgesetz (MiSG) - Berücksichtigung der Regionen
Allgemeines
Art. 3 Mittelschulgesetz (MiSG) · Berücksichtigung der Regionen
1. Bildungsgänge mit besonderen Aufgaben können unter Berücksichtigung der Sprachregionen zentral angeboten werden.
2. Die übrigen Bildungsgänge werden in der Regel regional angeboten.