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433.12 MISGLEM CH-BE

Art. 3 Mittelschulgesetz (MiSG) - Berücksichtigung der Regionen

Allgemeines
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Art. 3 Mittelschulgesetz (MiSG) · Berücksichtigung der Regionen

1. Bildungsgänge mit besonderen Aufgaben können unter Berücksichtigung der Sprachregionen zentral angeboten werden.

2. Die übrigen Bildungsgänge werden in der Regel regional angeboten.

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