Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
433.12 MISGLEM CH-BE

Art. 24 Mittelschulgesetz (MiSG) - Organisation

Kantonale Bildungsangebote - Fachmittelschulbildungsgänge
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (77 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 24 Mittelschulgesetz (MiSG) · Organisation

Die Fachmittelschulbildungsgänge werden an kantonalen Fachmittelschulen oder Fachmittelschulabteilungen angeboten.

← Art. 23 Mittelschulgesetz (MiSG) Wirkungsziele Art. 25 Mittelschulgesetz (MiSG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →