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Art. 17 Mittelschulgesetz (MiSG) - Schulungsort 1 Kommunale Volksschulen

Kantonale Bildungsangebote - Gymnasiale Bildungsgänge
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Art. 17 Mittelschulgesetz (MiSG) · Schulungsort 1 Kommunale Volksschulen

1. Wird das erste Jahr des gymnasialen Bildungsgangs an kommunalen Volksschulen angeboten, richtet sich der Schulungsort nach der Volksschulgesetzgebung.

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