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433.12 MISGLEM CH-BE

Art. 10 Mittelschulgesetz (MiSG) - Organisation im französischsprachigen Kantonsteil

Kantonale Bildungsangebote - Gymnasiale Bildungsgänge
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Art. 10 Mittelschulgesetz (MiSG) · Organisation im französischsprachigen Kantonsteil

Im französischsprachigen Kantonsteil wird das erste Jahr des gymnasialen Bildungsgangs an der section préparant aux écoles de maturité an kommunalen Volksschulen angeboten.

In besonderen Fällen können die Gemeinde und der Kanton vereinbaren, dass das erste Jahr des gymnasialen Bildungsgangs an kantonalen Gymnasien angeboten wird.

Ab dem zweiten Jahr wird der gymnasiale Bildungsgang an kantonalen Gymnasien angeboten.

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